Schufa-Löschfristen: Wann wird dein Eintrag gelöscht?
Ein erledigter Schufa-Eintrag bleibt in der Regel drei Jahre gespeichert. Mit der 100-Tage-Regel kann es schneller gehen, und der Rechner zeigt dir deinen Löschtag.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine bezahlte Zahlungsstörung löscht die Schufa drei Jahre nach der Erledigung, taggenau.
- Zahlst du innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung an die Schufa, kann der Eintrag schon 18 Monate danach weg sein. Dafür müssen drei Bedingungen erfüllt sein.
- Eine offene Forderung bleibt in der Regel drei Jahre ab der Meldung gespeichert. Jede neue Meldung der Firma startet die Frist neu.
- Anfragen löscht die Schufa nach zwölf Monaten, eine Restschuldbefreiung nach sechs Monaten.
- Der Bundesgerichtshof hält drei Jahre und die 18 Monate grundsätzlich für angemessen (Urteil vom 18. Dezember 2025).
Stand:
Die Grundregel: drei Jahre nach der Erledigung
Eine Zahlungsstörung heißt: Eine Rechnung oder Rate wurde auch nach Mahnungen nicht bezahlt, und die Firma hat das an die Schufa gemeldet.
Ist die Forderung bezahlt, gilt die Störung als erledigt. Die Schufa speichert sie dann noch drei Jahre und löscht sie taggenau. Erledigt am 10. März 2025 heißt also: gelöscht am 10. März 2028.
Im neuen Score wirkt eine erledigte Störung in dieser Zeit weiter, aber immer schwächer. Sie bringt am Anfang 100 Punkte, nach einem Jahr 135 und ab zwei Jahren 152. Ohne Zahlungsstörung wären es 264 Punkte.
Die 100-Tage-Regel: schon nach 18 Monaten
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es für einmalige Zahlungsstörungen eine kürzere Frist. Die Schufa löscht sie schon 18 Monate nach dem Ausgleich, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:
- Du hast innerhalb von 100 Tagen bezahlt, nachdem die Firma die Störung an die Schufa gemeldet hat.
- Bis die 18 Monate um sind, meldet keine Firma neue negative Daten über dich.
- Es gibt keine Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis und keine Insolvenzbekanntmachung.
Wichtig: Die 100 Tage zählen ab der Meldung an die Schufa, nicht ab der Rechnung oder der ersten Mahnung. Die 18 Monate zählen ab dem Ausgleich, nicht ab der Meldung.
Beantragen musst du nichts. Die Schufa löscht automatisch, wenn alles passt. Fälle, die vor 2025 gemeldet wurden und die Bedingungen erfüllen, löscht sie schon seit Mitte Dezember 2024.
Kommt in den 18 Monaten doch ein neuer negativer Eintrag dazu, fällt die Verkürzung weg. Dann bleibt es in der Regel bei drei Jahren.
Ob deine Störung unter die Regel fällt, prüfst du verbindlich mit der Speicherfristen-Abfrage der Schufa. Dafür brauchst du das Aktenzeichen. Es steht zum Beispiel auf dem Mahnschreiben der Firma oder des Inkassobüros.
Löschtag-Rechner: Wann ist dein Eintrag weg?
Wähle die Art des Eintrags und trag die Daten ein. Der Rechner zeigt dir den Tag, an dem der Eintrag nach der allgemeinen Regel gelöscht wird.
Alle Fristen auf einen Blick
So lange speichert die Schufa die wichtigsten Einträge. Gelöscht wird taggenau.
| Eintrag | Gelöscht nach | Gezählt ab |
|---|---|---|
| Zahlungsstörung, bezahlt | 3 Jahren | der Erledigung |
| Zahlungsstörung, bezahlt binnen 100 Tagen nach der Meldung | 18 Monaten, wenn alle Bedingungen erfüllt sind | der Erledigung |
| Zahlungsstörung, offen | 3 Jahren | der letzten Meldung |
| Inkasso-Anfrage | 12 Monaten | der Anfrage |
| Kreditanfrage und andere Anfragen | 12 Monaten | der Anfrage |
| Kredit, störungsfrei abbezahlt | 3 Jahren | der Erledigung |
| Girokonto, Kreditkarte, störungsfrei | sofort | der Meldung der Kündigung |
| Schuldnerverzeichnis | 3 Jahren, früher mit Nachweis | der Eintragungsanordnung |
| Insolvenzverfahren | 6 Monaten | dem Ende des Verfahrens |
| Restschuldbefreiung | 6 Monaten | der Erteilung |
Eine Inkasso-Anfrage entsteht, wenn ein Inkassobüro bei der Schufa nachfragt, nachdem eine Zahlungsstörung gemeldet werden dürfte. Sie wirkt zwölf Monate auf den Score und wird dann gelöscht.
Ein störungsfrei abbezahlter Kredit ist ein positiver Eintrag. Lässt du ihn löschen, können Punkte im Score wegfallen.
Rechtsstand: das Urteil vom 18. Dezember 2025
Das Oberlandesgericht Köln hatte der Schufa im April 2025 Schadensersatz auferlegt, weil sie bezahlte Forderungen weiter gespeichert hatte. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil am 18. Dezember 2025 aufgehoben (I ZR 97/25). Das hat er gesagt:
- Zahlungsstörungen, die Firmen melden, müssen nicht sofort nach dem Ausgleich gelöscht werden.
- Die schnelle Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis gilt dafür nicht.
- Drei Jahre und die 18 Monate der 100-Tage-Regel sind grundsätzlich angemessen.
- Besondere Umstände können im Einzelfall eine kürzere Speicherung rechtfertigen.
Einen Widerspruch zum Europäischen Gerichtshof sieht der Bundesgerichtshof nicht. Dessen Urteil vom 7. Dezember 2023 betraf Daten aus einem öffentlichen Register, etwa zur Restschuldbefreiung. Die löscht die Schufa nach sechs Monaten.
Allgemeine Information
Hier steht, was in der Regel gilt. Deinen Einzelfall prüfen wir nicht. Verbindlich ist, was die Schufa dir zu deinem Eintrag sagt.
Und wenn die Forderung noch offen ist?
Auch eine offene Forderung speichert die Schufa in der Regel drei Jahre ab der Meldung. Meldet die Firma einen neuen Stand der Forderung, beginnen die drei Jahre von vorn. Meldet sie immer wieder nach, kann der Eintrag so lange bleiben, wie die Forderung offen ist. Deshalb rechnet der Rechner für offene Forderungen keinen Löschtag aus.
Im neuen Score gibt es mit offener Zahlungsstörung keinen Punktwert. Erst wenn die Forderung beglichen ist, berechnet die Schufa wieder einen Score.
Wo du die Daten findest
Für den Rechner brauchst du das Datum der Meldung und das Datum der Erledigung. Beide Daten zeigt dir die Speicherfristen-Abfrage der Schufa, wenn du dein Aktenzeichen eingibst.
In der App bonify kannst du dich außerdem benachrichtigen lassen, wenn ein neuer negativer Eintrag gemeldet wird. So siehst du, wann die 100 Tage beginnen.
Wie du an die Datenkopie kommst, steht im Ratgeber Schufa-Auskunft kostenlos. Ist ein Eintrag falsch, hilft der Ratgeber Schufa-Eintrag löschen.
Quellen
- Schufa: Pressemitteilung zur neuen 100-Tage-Regelung vom 18.12.2024
- Schufa: Wie lange speichert die Schufa personenbezogene Daten?
- Schufa: Score-Kriterium 1, Zahlungsstörungen
- Schufa: Score-Klassen
- Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.12.2025, I ZR 97/25 (Pressemitteilung 233/2025)
- § 882e ZPO: Löschung im Schuldnerverzeichnis
- § 3 InsBekV: Löschfristen der Insolvenzbekanntmachungen
- Schufa: Speicherfristen-Abfrage zur 100-Tage-Regelung
- Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien für Prüf- und Speicherfristen vom 25.05.2024 (Code of Conduct)
Geschrieben von der digitalkredit-Redaktion in Halle (Saale). Wer wir sind, steht im Impressum.
Wir sind digitalkredit, ein Kreditvermittler. Nicht die SCHUFA Holding AG.