Schufa-Eintrag löschen: Was du tun kannst

Ob ein Schufa-Eintrag gelöscht wird, hängt davon ab, ob er falsch, erledigt oder noch offen ist. Hier steht, was du in jedem Fall tun kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Falsche Einträge muss die Schufa berichtigen oder löschen. Das kostet dich nichts.
  • Erledigte Einträge löscht die Schufa nach Ablauf der Frist von selbst, in der Regel nach drei Jahren, mit der 100-Tage-Regel nach 18 Monaten.
  • Offene Einträge bleiben in der Regel drei Jahre ab der Meldung. Jede neue Meldung der Firma startet die Frist neu.
  • Einen Dienst, der für eine Löschung Geld nimmt, brauchst du für diese Wege nicht.
  • Das ist allgemeine Information. Deinen Einzelfall prüfen wir nicht.

Stand:

Erst nachsehen: Was steht wirklich drin?

Bevor du etwas unternimmst, brauchst du den genauen Stand. Hol dir deine Datenkopie oder schau in den Schufa-Account. Wie das geht, steht im Ratgeber Schufa-Auskunft kostenlos.

Dann prüfe jeden Eintrag: Gehört er zu dir? Stimmen Firma, Betrag und Daten? Ist er offen oder erledigt?

Drei Fälle, drei Wege

Dein EintragWas passiertWas du tun kannst
falschDie Schufa muss ihn berichtigen oder löschen.Schufa und Firma schreiben, Belege beilegen.
erledigtDie Schufa löscht ihn nach Ablauf der Frist von selbst.Löschtag ausrechnen und abwarten.
offenDer Eintrag bleibt in der Regel drei Jahre ab der letzten Meldung der Firma.Die Forderung klären, bei Bedarf mit einer Schuldnerberatung.

Der Eintrag ist falsch

Falsche Daten muss eine Auskunftei unentgeltlich berichtigen oder löschen. Das schreibt die Verbraucherzentrale. Dafür reicht ein formloses Schreiben an die Schufa. Hinein gehört:

  • Dein Name, dein Geburtsdatum und deine Adresse, damit die Schufa dich zuordnen kann.
  • Welcher Eintrag falsch ist, so genau wie möglich.
  • Was daran falsch ist.
  • Belege, zum Beispiel ein Schreiben der Firma.

Schreib auch der Firma, die den Eintrag gemeldet hat. Du kannst verlangen, dass sie die Löschung bei der Schufa veranlasst.

Solange geprüft wird, ob der Eintrag stimmt, muss die Schufa ihn nach Art. 18 DSGVO sperren, wenn du das verlangst. Sie darf ihn dann nicht an Banken oder Gläubiger weitergeben. So beschreibt es die Verbraucherzentrale. Verlang das ausdrücklich. Hol dir danach eine neue Datenkopie und prüfe, ob die Änderung angekommen ist.

Wann darf eine Firma eine Zahlungsstörung überhaupt melden? Die Schufa nennt unter anderem diese Voraussetzungen:

  • Der Betrag ist fällig und du hast ihn nicht bestritten.
  • Du hast mindestens zwei schriftliche Mahnungen bekommen.
  • Du wurdest auf die Meldung an die Schufa hingewiesen, frühestens mit der ersten Mahnung.
  • Die erste Mahnung lag bei der Meldung mindestens vier Wochen zurück.

Korrigiert die Schufa nichts, kannst du dich bei der Datenschutzaufsicht beschweren. Für die Schufa mit Sitz in Hessen ist das der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Außerdem hat die Schufa eine Schiedsstelle mit einer Ombudsfrau. An sie kannst du dich wenden, wenn die Schufa eine Information nicht löscht.

Der Eintrag ist erledigt

Ein richtiger Eintrag bleibt auch nach dem Ausgleich eine Zeit lang gespeichert. Das hat der Bundesgerichtshof am 18. Dezember 2025 bestätigt. In der Regel löscht die Schufa ihn drei Jahre nach der Erledigung. Mit der 100-Tage-Regel kann es schon nach 18 Monaten so weit sein.

Beantragen musst du dafür nichts, die Schufa löscht automatisch. Deinen Löschtag rechnet dir der Löschtag-Rechner aus.

Nach dem Bundesgerichtshof können besondere Umstände im Einzelfall eine kürzere Speicherung rechtfertigen. Gibt es bei dir solche Umstände, kannst du sie der Schufa schriftlich schildern.

Vorsicht beim Löschen: Ein störungsfrei abbezahlter Kredit ist ein positiver Eintrag. Lässt du ihn löschen, können Punkte im Score wegfallen.

Der Eintrag ist noch offen

Auch ein offener Eintrag bleibt in der Regel drei Jahre ab der Meldung gespeichert. Meldet die Firma einen neuen Stand, beginnt die Frist von vorn. Bis die Forderung bezahlt ist, gibt es im neuen Score keinen Punktwert.

Erst wenn die Forderung bezahlt ist, wird aus dem offenen ein erledigter Eintrag. Ab dann zählen die drei Jahre ab der Erledigung. Zahlst du innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung, kann die 100-Tage-Regel greifen.

Hältst du die Forderung für falsch, geh vor wie beim falschen Eintrag oben.

Kannst du eine Forderung nicht bezahlen, nennt die Schufa selbst eine anerkannte Schuldnerberatung als mögliche Hilfe. Auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen helfen weiter.

Schuldnerverzeichnis und Insolvenz

Einträge aus öffentlichen Verzeichnissen übernimmt die Schufa spiegelbildlich. Wird der Eintrag dort gelöscht, löscht ihn auch die Schufa.

Das Schuldnerverzeichnis löscht einen Eintrag nach drei Jahren, gezählt ab dem Tag der Eintragungsanordnung (§ 882e ZPO). Früher geht es zum Beispiel, wenn dem Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird, dass der Gläubiger vollständig befriedigt ist. Die Schufa löscht dann, sobald ihr die Löschung nachgewiesen wird.

Nach einem Insolvenzverfahren löscht die Schufa den Eintrag sechs Monate nach dem Ende des Verfahrens. Eine Restschuldbefreiung löscht sie sechs Monate nach der Erteilung, zusammen mit den Forderungen, die davon umfasst sind.

Vorsicht bei Löschdiensten

Im Netz gibt es Dienste, die gegen Geld anbieten, Schufa-Einträge löschen zu lassen. Sieh genau hin, bevor du dort etwas unterschreibst:

  • Einen falschen Eintrag muss die Schufa ohne Kosten berichtigen. Dafür reicht dein eigenes Schreiben.
  • Einen richtigen Eintrag löscht die Schufa nach Ablauf der Frist von selbst. Beantragen musst du dafür nichts.
  • Eine kürzere Frist ist nach dem Bundesgerichtshof nur bei besonderen Umständen im Einzelfall möglich. Das kann dir niemand vorher versprechen.

Brauchst du Hilfe mit einem Eintrag, wende dich an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Wann welcher Eintrag gelöscht wird, steht im Ratgeber Schufa-Löschfristen.

Allgemeine Information

Dieser Ratgeber erklärt, was in der Regel gilt. Deinen Einzelfall prüfen wir nicht, und wir löschen keine Einträge.

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