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Der Brexit und das Onlinegeldgeschäft

01.02.2020: Brexit is done .. bye, bye Great Britain!

Der Brexit ist vollbracht. nach fast einem halben Jahrhundert Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) ist Großbritannien heute aus der EU ausgetreten. Wir wünschen allen Brit*innen ein gutes Gelingen und hoffen, dass ihr es ohne uns (die EU) schafft.

Ein neuer Tagesanbruch für Europa

Leitartikel der Präsidentin zum Brexit >>

Nach der Wahl im Dezember 2019 stand fest, dass das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union austreten wird. Ein Austritt am 31. Januar 2020 war beschlossen. Im Anschluss galt eine Übergangsfrist bis spätestens Jahresende, in der sich die Briten und die EU über ihre weitere Beziehung einig werden sollen.

Der sogenannte No-Deal-Brexit nach Ende dieser Frist liegt damit weiterhin im Bereich des Möglichen. Dies führt in der Finanzbranche nach wie vor zu Verunsicherung.

Als Beispiel kann hier der wechselhafte Kurs des Pfund herangezogen werden. Auch Privatanleger könnten von den Folgen eines ungeregelten Brexits betroffen sein.

Der Brexit und das Onlinegeldgeschäft

Bedeutung des Brexits für Privatanleger

Von allzu eiligen Entscheidungen ist im Moment abzuraten –die Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU sollte man nichtsdestotrotz im Auge behalten. Die eigenen Anlagen in dieser Phase aufgrund des Brexits neu zu gestalten und entgegen der ursprünglich festgelegten Strategie zu handeln, ist ein zweischneidiges Schwert. Die Taktik kann am Ende aufgehen, ist allerdings mit großen Risiken und in jedem Fall mit zusätzlichen Transaktionsgebühren verbunden. Wer den größten Teil seines Portfolios in britische Unternehmen gesteckt hat, kann durchaus darüber nachdenken, sein Geld in andere Unternehmen zu investieren und im Anschluss dem Brexit entspannter entgegenzusehen.

N26 in Großbritannien >>

Liegt das Ersparte bei einer britischen Bank, gilt auch im Falle eines Brexits zunächst Ihr Anspruch auf das Geld, und zwar bis zu einer Freigrenze von 85.000 Pfund. Erst, wenn in Großbritannien andere Regelungen verabschiedet werden, könnte sich an diesem Status etwas ändern. Wenn Ihre Bank Mitglied im Einlagensicherungsfond des Bundesverbands Deutscher Banken ist, sind wesentlich höhere Beträge abgesichert. Überträgt Ihre Bank ihre Geschäftstätigkeit durch den Brexit auf eine in Deutschland und der EU lizensierte Bank, gilt hier die durch die Europäische Union vorgegebene Einlagensicherung von 100.000 Euro. Für alle weiteren Einlagensicherungen oder solche, welche die 100.000-Euro-Grenze übersteigen, sollten Sie sich bei Ihrer Bank nach den für einen solchen Fall gültigen Regelungen erkundigen.

Kreditverträge mit Finanzdienstleistern aus Großbritannien laufen wie gewohnt weiter. Ratenzahlungen für bei einer britischen Bank aufgenommene Kredite müssen also weiterhin bedient werden – auch, wenn der Vertrag im Zuge des Brexits an ein anderes Finanzinstitut übergeht. Dies gilt sowohl für in Fremdwährung als auch in Euro abgeschlossene Darlehen. Onlinekredite sind ebenfalls zu bedienen. Der relative Wert des Euro gegenüber dem Pfund kann dabei zu Gewinnen oder Verlusten führen. Im Falle eines schwachen Pfund – sinkt der Wert des Pfund also gegenüber dem Euro – müssen Kreditnehmer die gleiche Summe in der fremden Währung zurückzahlen, geben dafür aber weniger Geld in ihrer eigenen Währung aus.

Fazit

Im Allgemeinen ist die sicherste Strategie für Anleger: Abwarten und Tee trinken, aber nicht darauf vertrauen, dass alles schon seinen geregelten Gang nehmen wird. Solange niemand mit Sicherheit sagen kann, wie die künftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU aussehen werden, ist von überhasteten Aktionen abzuraten. Daher gilt es, die aktuelle Situation mit wachem Blick zu verfolgen, auf die Kommunikation der eigenen Bank zu achten und rechtzeitig zu reagieren, sobald eine endgültige Entscheidung feststeht. Die Verbraucherzentrale informiert zudem regelmäßig über Aktuelles aus den Brexit-Verhandlungen und die möglichen Folgen für Anleger, Reisende sowie Onlinekäufer.


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